Landwirtschaft
Die vom AELF Weilheim erfasste landwirtschaftliche Fläche beträgt in den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen, Starnberg und Weilheim-Schongau ca. 80.000 Hektar.
Davon sind rund 68.000 Hektar im Dauergrünland und rund 12.000 Hektar Ackerland. In unserer Region prägen 3.134 landwirtschaftliche Betriebe die Kulturlandschaft.
Aktuelles aus eine Hand: Agrar-Informator

Der Agrar-Informator ist eine Broschüre, die unser Amt zusammen mit Verbänden und landwirtschaftlichen Interessensvertretungen fünfmal im Jahr herausgibt. Unter dem Motto "Aktuelles aus einer Hand" finden Sie regionale land- und forstwirtschaftliche Informationen und Termine.
Termine
Ackerbautagung des AELF Weilheim und des vlf Weilheim-Starnberg e. V.Aktuelles vom AELF Weilheim (WM), Aktuelles aus den Bereichen Förder- und Fachrecht (AELF WM), Unkrautbekämpfung nach dem Verlust von Basiswirkstoffen – wie geht es weiter? (Dr. Klaus Gehring, LfL), Sortenwahl im Maisanbau (AELF WM).
Eine Anmeldung ist erforderlich (über "Weitere Informationen").
Grünlandtagung AELF Weilheim und des vlf Weilheim-Starnberg e. V.Aktuelles vom AELF Weilheim, Aktuelles aus den Bereichen Förder- und Fachrecht (AELF WM), „Entscheidende Stellschrauben für hohe Erträge und gute Qualitäten im Grünland“ (Barbara Misthilger, LfL), "Das Moorbauernprogramm" (Raphaela Blacek, AELF WM).
Eine Anmeldung ist erforderlich (über "Weitere Informationen").
Meldungen
Online-Veranstaltung: 2. Februar 2026, 10 bis ca. 10:45 Uhr
Angebote für landwirtschaftliche Familien in schwierigen Situationen
© StMELF
Vielfältige Herausforderungen können landwirtschaftliche Familien an Grenzen bringen. Wir laden Sie herzlich ein, sich online zu informieren, welche Beratungs- und Hilfsangebote es im landwirtschaftlichen Kontext gibt. Erfahren Sie, an wen Sie sich wenden können, wenn Sie oder Ihre Familie Unterstützung benötigen, und wie Sie in schwierigen Situationen die richtigen Ansprechpartner finden.
Erntemaschinen, besonders Mähdrescher
Ausnahmegenehmigungen jetzt beantragen
© PantherMedia / vschlichting
Die Regierung der Oberpfalz erteilt bayernweit Ausnahmegenehmigungen gem. § 70 StVZO. Sie empfiehlt, die Unterlagen der Fahrzeuge zu prüfen und Verlängerungsanträge schon jetzt im Winter zu stellen - selbst wenn die Ausnahmegenehmigung erst im Laufe des Jahres ausläuft. Sie ersparen sich Wartezeiten bei den technischen Diensten (z. B. TÜV) und bei der Regierung der Oberpfalz und können kurzfristig reagieren, wenn das Wetter erntetauglich ist.
Termine 2026
Chancen zur Nutzung von Moorböden
© Theresa Venhoda
Mit der Regierung von Oberbayern laden die Moorbodenschutz-Berater der ÄELF zu einer Vortragsreihe ein. Erfahren Sie in Online-Veranstaltungen zum Moorbauernprogramm, wie angepasste Bewirtschaftung und Klimaschutz Hand in Hand gehen. Menschen aus der Praxis berichten aus ihrem Arbeitsalltag und von ihren Erfahrungen. Folgende Fragen werden behandelt:
Wie kann ein Betrieb aufgestellt sein, der viele Flächen im Moor hat? Beweidung auf Moorböden? Welche Wertschöpfung entwickelt sich in Richtung der Paludikulturen?
mit Anja Schumann – ARGE Donaumoos und Landwirt Christian Mayer
mit Hermann Dauser - Fibers 365
Die online-Veranstaltungen können als Reihe oder auch einzeln besucht werden.
Unbefugte Zutritte
Landwirtschaftliche Betriebe: Wachsam bleiben
© Angelika Warmuth
In den vergangenen Wochen haben Berichte über unbefugte Zutritte zu landwirtschaftlichen Betrieben und Stallungen für Verunsicherung gesorgt. Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nimmt diese Vorfälle ernst und ruft alle Beteiligten zu erhöhter Aufmerksamkeit auf. Teilweise waren Personen mit gefälschten Ausweisen von Selbsthilfeeinrichtungen der Landwirtschaft unterwegs.
Das raten wir:
- Aufmerksam bleiben: Lieber einmal mehr nachfragen, wer Zugang zum Hof oder Stall möchte.
- Ausweise prüfen: Nur bekannten oder eindeutig legitimierten Personen Zutritt gewähren. Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Berufsverbänden und Beratungseinrichtungen können sich jederzeit ausweisen.
- Verdächtiges melden: Ungewöhnliche oder verdächtige Beobachtungen ernst nehmen und die zuständigen Organisationen informieren.
Düngeverordnung
AVDüV ist unwirksam – rote und gelbe Gebiete sind ab sofort aufgehoben
© LfL
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24.10.2025 festgestellt, dass die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) unwirksam ist. Die Düngeverordnung (DüV) bleibt jedoch bestehen! Für alle Flächen gelten jetzt die "üblichen" Regelungen der Düngeverordnung. Die zusätzlichen Auflagen und Erleichterungen in den roten und gelben Gebieten sind aufgehoben.

