Landwirtschaft

Die vom AELF Weilheim erfasste landwirtschaftliche Fläche beträgt in den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen, Starnberg und Weilheim-Schongau ca. 80.000 Hektar.

Davon sind rund 68.000 Hektar im Dauergrünland und rund 12.000 Hektar Ackerland. In unserer Region prägen 3.134 landwirtschaftliche Betriebe die Kulturlandschaft.

Aktuelles aus eine Hand: Agrar-Informator

Titelblatt Informator

Der Agrar-Informator ist eine Broschüre, die unser Amt zusammen mit Verbänden und landwirtschaftlichen Interessensvertretungen fünfmal im Jahr herausgibt. Unter dem Motto "Aktuelles aus einer Hand" finden Sie regionale land- und forstwirtschaftliche Informationen und Termine.  

agrarinformator.de Externer Link

Termine

28.11.2025 • 9 bis 13 Uhr
Milchviehhalterseminartag des AELF Weilheim und des vlf Weilheim-Starnberg e.V.Aktuelles vom AELF Weilheim (Dr. Stefan Gabler, Behördenleiter AELF WM), Aktuelles aus dem Veterinärbereich (Jens Lewitzki und Dr. Sabine Tralmer, Veterinäramt Weilheim i. OB), „Signale der Silage – Neues zu Schnittlängen, Siliermitteln & Co“ (Barbara Misthilger, LfL Bayern, Institut für Tierhaltung, Tierernährung und Futterwirtschaft), "Die Milch von morgen – was macht der Markt?" (Lorenz Maurer, LfL Bayern, Institut für Agrarökonomie)
VeranstalterAELF Weilheim i.OB und vlf Weilheim-Starnberg e.V.
VeranstaltungsortGasthof zur Post, Escherstr. 1, 82390 Eberfing
30.01.2026 • 9 bis 13 Uhr
Ackerbautagung des AELF Weilheim und des vlf Weilheim-Starnberg e. V.Aktuelles vom AELF Weilheim (WM), Aktuelles aus den Bereichen Förder- und Fachrecht (AELF WM), Aktuelles aus dem Bereich Pflanzenschutz (Dr. Klaus Gehring, LfL), Sortenwahl im Maisanbau, Aktuelles zum Moorbauernprogramm.
Eine Anmeldung ist erforderlich (über "Weitere Informationen").
VeranstalterAELF Weilheim i.OB
VeranstaltungsortLa Fattoria, Höhenbergstr. 10, 82229 Seefeld (Drößling)
AnsprechpartnerVerena Reindl
Telefon: 0881 994-0
06.02.2026 • 9 bis 13 Uhr
Grünlandtagung AELF Weilheim und des vlf Weilheim-Starnberg e. V.Aktuelles vom AELF Weilheim, Aktuelles aus den Bereichen Förder- und Fachrecht (AELF WM), „Entscheidende Stellschrauben für hohe Erträge und gute Qualitäten im Grünland“ (Barbara Misthilger, LfL), Aktuelles zum Moorbauernprogramm.
Eine Anmeldung ist erforderlich (über "Weitere Informationen").
VeranstalterAELF Weilheim i.OB
VeranstaltungsortGasthof Zechenschenke, Zechenstraße 2, 86971 Peiting
AnsprechpartnerVerena Reindl
Telefon: 0881 994-0

Meldungen

Mittwoch, 12. November 2025, von 19.30 bis 21.00 Uhr
Online-Informationsveranstaltung zum BaySL Digital

Grafische Darstellung: 7 Kreise, im mittleren Person und Smartphone. © Bayern Innovativ GmbH

© Bayern Innovativ GmbH

Um das Bayerische Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital) geht es am 12. November 2025. Nähere Informationen zur neuen Förderrichtlinie und deren Antragstellung online über iBALIS erfahren Sie von Referent Josef Friedl vom AELF Fürstenfeldbruck.  

Zugangslink Externer Link

Unbefugte Zutritte
Landwirtschaftliche Betriebe: Wachsam bleiben

Schild mit Aufschrift "Wertvoller Tierbestand. Betreten für Unbefugte verboten"

© Angelika Warmuth

In den vergangenen Wochen haben Berichte über unbefugte Zutritte zu landwirtschaftlichen Betrieben und Stallungen für Verunsicherung gesorgt. Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nimmt diese Vorfälle ernst und ruft alle Beteiligten zu erhöhter Aufmerksamkeit auf. Teilweise waren Personen mit gefälschten Ausweisen von Selbsthilfeeinrichtungen der Landwirtschaft unterwegs. 

Das raten wir:

  • Aufmerksam bleiben: Lieber einmal mehr nachfragen, wer Zugang zum Hof oder Stall möchte.
  • Ausweise prüfen: Nur bekannten oder eindeutig legitimierten Personen Zutritt gewähren. Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Berufsverbänden und Beratungseinrichtungen können sich jederzeit ausweisen.
  • Verdächtiges melden: Ungewöhnliche oder verdächtige Beobachtungen ernst nehmen und die zuständigen Organisationen informieren.

Düngeverordnung
AVDüV ist unwirksam – rote und gelbe Gebiete sind ab sofort aufgehoben

Landschaft aus der Vogelperspektive: bestimmte Gebiete sind rot und gelb markiert

© LfL

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24.10.2025 festgestellt, dass die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) unwirksam ist. Die Düngeverordnung (DüV) bleibt jedoch bestehen! Für alle Flächen gelten jetzt die "üblichen" Regelungen der Düngeverordnung. Die zusätzlichen Auflagen und Erleichterungen in den roten und gelben Gebieten sind aufgehoben.  

Weitere Infos - LfL Externer Link