Landwirtschaft
Die vom AELF Weilheim erfasste landwirtschaftliche Fläche beträgt in den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen, Starnberg und Weilheim-Schongau ca. 80.000 Hektar.
Davon sind rund 68.000 Hektar im Dauergrünland und rund 12.000 Hektar Ackerland. In unserer Region prägen 3.134 landwirtschaftliche Betriebe die Kulturlandschaft.
Aktuelles aus eine Hand: Agrar-Informator

Der Agrar-Informator ist eine Broschüre, die unser Amt zusammen mit Verbänden und landwirtschaftlichen Interessensvertretungen fünfmal im Jahr herausgibt. Unter dem Motto "Aktuelles aus einer Hand" finden Sie regionale land- und forstwirtschaftliche Informationen und Termine.
Termine
Moorbauernprogramm – M12 Kennarten im NassgrünlandFür die KULAP-Maßnahme M12 „Bewirtschaftung von Nassgrünland“ muss der Antragsteller mindestens zwei Kennarten über die FAL-BY-App selbst dokumentieren. Bei der Schulung wird gezeigt, wie die Zeigerarten für Nassgrünland erkannt werden und wie die praktische Arbeit mit der FAL-BY-App gelingt.
Für Antragsteller und Interessierte.
Anmeldeschluss: 3. Juni 2026
Meldungen
Mäh-Knigge
Handlungsempfehlungen zur tierschonenden Mahd

Immer wieder kommen Wildtiere bei der Mahd zu Schaden. Der Mähknigge gibt Handlungsempfehlungen für Landwirte, wie Wildtiere bei der Mahd geschont werden können.
Erntemaschinen, besonders Mähdrescher
Ausnahmegenehmigungen jetzt beantragen
© PantherMedia / vschlichting
Die Regierung der Oberpfalz erteilt bayernweit Ausnahmegenehmigungen gem. § 70 StVZO. Sie empfiehlt, die Unterlagen der Fahrzeuge zu prüfen und Verlängerungsanträge schon jetzt im Winter zu stellen - selbst wenn die Ausnahmegenehmigung erst im Laufe des Jahres ausläuft. Sie ersparen sich Wartezeiten bei den technischen Diensten (z. B. TÜV) und bei der Regierung der Oberpfalz und können kurzfristig reagieren, wenn das Wetter erntetauglich ist.
Unbefugte Zutritte
Landwirtschaftliche Betriebe: Wachsam bleiben
© Angelika Warmuth
In den vergangenen Wochen haben Berichte über unbefugte Zutritte zu landwirtschaftlichen Betrieben und Stallungen für Verunsicherung gesorgt. Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nimmt diese Vorfälle ernst und ruft alle Beteiligten zu erhöhter Aufmerksamkeit auf. Teilweise waren Personen mit gefälschten Ausweisen von Selbsthilfeeinrichtungen der Landwirtschaft unterwegs.
Das raten wir:
- Aufmerksam bleiben: Lieber einmal mehr nachfragen, wer Zugang zum Hof oder Stall möchte.
- Ausweise prüfen: Nur bekannten oder eindeutig legitimierten Personen Zutritt gewähren. Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Berufsverbänden und Beratungseinrichtungen können sich jederzeit ausweisen.
- Verdächtiges melden: Ungewöhnliche oder verdächtige Beobachtungen ernst nehmen und die zuständigen Organisationen informieren.

