Startseite AELF Weilheim i.OB
Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim i.OB mit Landwirtschaftsschule ist Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger sowie land- und forstwirtschaftliche Unternehmen. Wir beraten, qualifizieren und informieren in den Landkreisen Starnberg, Weilheim-Schongau und Garmisch-Partenkirchen. An unserem Amt sind die Fachstelle Schutzwaldsanierung und der überregionale Sachbearbeiter für Jagd angesiedelt.
Achtung im Wald
Waldbesuche meiden
Große Gefahr für Besucher durch Schneebruch
© Brehm
In den vergangenen Tagen ist viel Schnee gefallen. Wälder sollten daher aktuell nicht betreten werden. Herabfallende Äste und umstürzende Bäume gefährden die Waldbesucher. Viele Bäume können der Last des nassen Schnees in den Kronen nicht standhalten. Besonders gefährlich ist die Situation in den Alpen, am Alpenrand sowie in den östlichen Mittelgebirgen.
Pressemitteilung - Staatsministerium
Meldungen

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Die oberbayerischen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten informieren Sie in fünf Online-Informationsveranstaltungen über die aktuellen Fördermöglichkeiten im Rahmen der Ökoregelungen, des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) und des Vertragsnaturschutzprogramms (VNP).
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© Angelika Warmuth, StMELF
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Wertschätzung und Vertrauen entstehen, wenn sich Landwirtschaft und Verbraucher direkt austauschen und offen kommunizieren. Mit dem Training kommen Sie gut ins Gespräch. Am 16. Januar 2024 findet zum Seminar ein bayernweiter Infotag statt.
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Langanhaltende Trockenperioden, zunehmende Hitze und Extremwetterereignisse schwächen die Bäume und machen sie anfälliger für Schadinsekten wie Borkenkäfer. Selbst unsere Hauptbaumart Fichte kommt - besonders im Reinbestand - zunehmend an ihre Grenzen. Daher ist es wichtig, die Waldbestände frühzeitig an die sich ändernden Klimabedingungen anzupassen.
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© Sabine Weindl
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Wie wirken sich düngerechtliche Vorgaben und die neuen Regelungen im Rahmen der Konditionalität auf die Flächenbewirtschaftung aus? Das Staatsministerium stellt anhand von Beispielbetrieben Vorgaben im Ackerbau dar.
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Allgemeinverfügungen des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim – Sachgebiet L2.3P – Landnutzung zur Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff, ausgenommen Festmist von Huftieren oder Klauentieren oder Komposte, auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau bei einer Aussaat bis zum Ablauf des 15. Mai 2023.
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Das AELF Weilheim i.OB wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) für die Verbesserung des barrierefreien Zuganges und Errichtung des Aufzuges und der Behindertentoilette mit dem Signet "Bayern barrierefrei" ausgezeichnet.
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