Der Asiatische Laubholzbock
Erweiterte Quarantänezone in Murnau

Asiatischer Laubholzbockkäfer

Foto: LfL

Im Herbst 2017 wurde die Befallszone des Asiatischen Laubholzbocks (ALB) erweitert. Daher musste auch die Quarantänezone flächenmäßig angepasst werden. Weitere Änderungen wurden nicht vorgenommen. Am 21. Dezember 2018 wurde im Staatsanzeiger die Änderung der alten Allgemeinverfügung vom 03. Februar 2017 bekanntgegeben. Die neue, vergrößerte Quarantänezone gilt seit dem 22. Dezember 2018.

Ende Oktober 2016 wurde durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) ein Befallsverdacht des Asiatischen Laubholzbockkäfers (abgekürzt: ALB) im Murnauer Bereich des Alten Volkfestplatzes bestätigt. Dieser eingeschleppte Quarantäneschädling ist hoch gefährlich, da er fast alle heimischen Laubbaumarten befallen kann und auch gesunde Bäume innerhalb weniger Jahre zum Absterben bringen kann. Daher zieht dieser Fund umfassende Maßnahmen nach sich.
Am 03. Februar 2017 hat das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim i. OB (AELF) eine Allgemeinverfügung (AV) erlassen. In dieser sind die Einrichtung eines abgegrenzten Gebietes (Quarantänezone) sowie die in den Wälder dieser Quarantänezone zu ergreifenden Maßnahmen definiert. Rechtliche Grundlage hierfür ist der EU-Durchführungsbeschluss 2015/893 vom 09. Juni 2015. Am 21.12.2018 hat das AELF Weilheim eine Allgemeinverfügung zur Änderung der Allgemeinverfügung vom 03. Februar 2017 erlassen (siehe unten "Informationen für betroffene Waldbesitzer").
Die Quarantänezone gliedert sich in eine Befallszone, die sich 100 m um die befallen Gehölze erstreckt. Daran schließt sich eine zwei Kilometer breite Pufferzone an. Für die Kontrollen und die Bekämpfung des Käfers ist auf den Waldflächen das AELF Weilheim, auf den übrigen Flächen die LfL zuständig.
In der Quarantänezone in Murnau und Seehausen liegen rund 90 Hektar Wald im Eigentum von rund 125 Waldbesitzern, neben Gemeindewald meist Kleinstprivatwald.
Mit Wirkung vom 04. Februar 2017 haben Waldbesitzende in der Quarantänezone für mindestens vier Jahre Pflichten, die zur Ausrottung des Käfers beitragen. Die Forstverwaltung unterstützt, berät und informiert die Waldbesitzer hierzu mit einer eigenen ALB-Fachkraft.
Schaukasten mit Informationen zum Asiatischen LaubholzbockZoombild vorhanden

© AELF WM, R. Haag

Aktuelle Informationen
Vor dem Gebäude der Forstverwaltung in der Bahnhofstraße 16 in Murnau werden aktuelle Informationen im Schaukasten der Landesanstalt für Landwirtschaft und des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ausgehängt, die jederzeit gelesen werden können.
Rückblick 2019
Im Jahr 2019 wurden weiterhin keine ALB-Funde gemacht. Die Waldflächen in der gesamten Quarantänezone wurden vom Boden aus zwischen ein- und viermal auf ALB-Symptome überprüft. Zusätzlich wurden circa 4 Hektar Wald im Umgriff zur Befallszone mit Baumkletterern überprüft. Mit den 20 im Wald aufgehängten Pheromonfallen wurden keine ALB-Käfer gefangen. Zudem wurden mit Spürhunden Fällungs-, Hecken- und Verjüngungskontrollen durchgeführt, bei denen ebenfalls keine Funde gemacht wurden.

Die bisherige ALB Fachkraft Frau Ruth Haag hat im Oktober 2019 ihre Forstanwärterausbildung in Lohr am Main begonnen. Das AELF WM hat nun Herrn Felix Bierling als neue ALB-Fachkraft eingestellt, der Sie weiterhin in herkömmlicher Weise unterstützen wird.

Für das Jahr 2020 sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Einsatz von Baumkletterern, Bodenkontrollen der gesamten Waldflächen, Pheromonfallen während der Flugzeit, Kontrollen mit Spürhunden.

Informationen für betroffene Waldbesitzende

Allgemeinverfügung und Kartenmaterial

Die am 03. Februar 2017 erlassene Allgemeinverfügung (AV), sowie die Allgemeinverfügung vom 21. Dezember 2018, steht Ihnen hier zum Download bereit. Da der aus Asien eingeschleppte Käfer zu den gefährlichsten Quarantäneschädlingen weltweit zählt, erlässt die EU genaue Vorgaben, wie im Falle einer Einschleppung vorgegangen werden muss. Auf Basis der EU-Vorgaben werden ein Quarantänegebiet und die zu ergreifenden Maßnahmen in einer so genannten Allgemeinverfügung festgelegt. Diese gibt wichtige Handlungsanweisungen für Waldbesitzende, deren Grundbesitz in der Quarantänezone liegt.

Übersichtskarte Quarantänegebiet Murnau

Eine Übersichtskarte des Quarantänegebietes Murnau steht hier zur Verfügung.

Neue Befallskarte 2019 ALB pdf 2,0 MB

Antrag über Maßnahme zur Bekämpfung

Nach Punkt 3.5 Absatz 1 der Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers bedürfen alle Maßnahmen bzw. Handlungen im Sinne dieser Regelung (z. B. Transporte von spezifizierten Holz) die Zustimmung des AELF Weilheim. Dazu muss die entsprechende Maßnahme bzw. Handlung mindestens zwei Wochen vorher dem AELF Weilheim angezeigt werden. Sie können hierfür das nachfolgende Antragsformular per E-Mail, Fax oder Post an uns senden. Das Antragsformular liegt als PDF-Dokument vor. Nach dem Eingang des Antrages wird sich ein Mitarbeiter des AELF Weilheim mit Ihnen in Verbindung setzen und die Details abklären.

Antragsformular über Maßnahmen zur Bekämpfung des ALB pdf 28 KB

Nach den Fällmaßnahmen in der Befallszone wurden die Ergebnisse von der LfL vorgestellt.

Demnach sind knapp 70 lebende ALB-Larven, eine ALB-Puppe, acht tote ALB-Käfer im Holz, etwa 90 offene Ausbohrlöcher und etwa 1.000 frische Eiablagen gefunden worden.
Da noch ein Teil des befallenen Materials mit einer neuen Methode untersucht wird, müssen diese den Ergebnissen zugerechnet werden. Wegen weiterer Funde während der Fällungen wurde die Befallszone um circa 100 Meter nach Norden vergrößert. Gleiches gilt auch für die Pufferzone. Die Allgemeinverfügung vom 03. Februar 2017 wurde daher durch die Allgemeinverfügung zur Änderung vom 21. Dezember 2018 erweitert.

Quarantänezone

Das abgegrenzte Gebiet (= Quarantänezone) besteht aus einer Befallszone und einer Pufferzone. Die Befallszone wird durch 100 Meter-Kreise um die vom ALB befallenen Gehölze abgegrenzt. Daran schließt sich die Pufferzone an. Die Außengrenze der Quarantänezone hat somit einen Radius von zwei Kilometern über die Grenze der Befallszone hinaus.

Kontrollpflicht auf ALB-Befall an Wirtspflanzen durch Waldbesitzer

Die Waldbesitzenden sind ganzjährig verpflichtet, alle zwei Monate Kontrollen an Wirtspflanzen auf ALB-Befallsverdacht durchzuführen. Es besteht eine Meldepflicht von Verdachtsfällen an das AELF.

Die im Wald der Quarantänezone vorkommenden, zu kontrollierenden Baumarten sind:

  • Ahorn
  • Rosskastanie
  • Erlen
  • Birke
  • Hainbuche
  • Haselnuss
  • Weide
  • Linde
  • Ulme
  • Buche
  • Esche
  • Pappel
  • Kirsche
  • Roteiche
  • Robinie
  • Vogelbeere
  • Mehlbeere
  • Obstgehölze
Weitere Pflanzengattungen wie z. B. Elaeagnus, Malus, Pyrus oder Buddleja, die im Wald kaum vorkommen dürften, müssen ebenfalls auf Verdacht geprüft werden. Näheres regelt die AV.

Spezifizierte Pflanzen

Die AV listet darüber hinaus sogenannte spezifizierte Pflanzen auf, an welchen in Europa im Freiland bereits eine vollständige Entwicklung des ALBs nachgewiesen wurde. In Bayern wurde zusätzlich die Gattung Sorbus (z.B. Vogelbeere, Mehlbeere) vom ALB befallen und wird deshalb auch als spezifizierte Pflanze betrachtet.

Die im Wald der Quarantänezone vorkommenden, spezifizierten Pflanzen (Laubbaumarten), für die besondere Rechtsvorschriften in der Allgemeinverfügung gelten, sind:

  • Ahorn
  • Rosskastanie
  • Erle
  • Birke
  • Hainbuche
  • Haselnuss
  • Weide
  • Linde
  • Ulme
  • Buche
  • Esche
  • Pappel
  • Vogelbeere
  • Mehlbeere

Pflanzung von Laubbäumen im Wald

Die Pflanzung von spezifizierten Pflanzen ist im Wald der Pufferzone nach wie vor möglich. Allerdings müssen beim Pflanzentransport laut AV gewisse Bestimmungen eingehalten werden.
Bitte lassen Sie sich vor geplanten Pflanzungen unbedingt von Mitarbeitern des AELF Weilheim beraten.

Verbringen von Laubholz aus Wald in der Quarantänezone

Um eine Ausbreitung des ALBs zu verhindern, schreibt die AV vor, dass Holz der spezifizierten Pflanzen nur noch unter bestimmten Voraussetzungen verbracht werden darf.
Alle Maßnahmen vom Laubholzeinschlag bis zum Transport von Laubholz spezifizierter Pflanzen müssen zwei Wochen vorher den Mitarbeitern des AELF Weilheim angezeigt und dann genehmigt werden.
Nur so kann eine lückenlose Kontrolle durch das AELF auf möglichen ALB-Befall gewährleistet werden. Die weitere Ausbreitung des Käfers kann nur durch derartige Kontrollen verhindert werden.

Nach Genehmigung der Maßnahme

Nach einer Genehmigung der Maßnahme durch das AELF hat der Waldbesitzer folgende Optionen:
Option 1:
Aufschiebung der Maßnahme bis voraussichtlich 31.12.2020
Option 2:
Belassen des eingeschlagenen, kontrollierten Laubholzes auf der Fläche
Das Laubholz wird innerhalb des Flurstückes gelagert und verbleibt dort bis 31.12.2020
Option 3:
Entsorgung des Laubholzes
Das Holz wird im Wald gehäckselt und in geschlossenen Behältnissen an die von den Gemeinden eingerichteten Sammelstellen transportiert, wo es unverzüglich verbrannt wird.
Option 4:
Verbringen von Laubholz mit Pflanzenpass
Soll das Laubholz nicht entsorgt, sondern weiter verbracht werden, kann einem bei der LfL registrierten Waldbesitzer ein Pflanzenpass zur Begleitung beim Transport ausgestellt werden.

Dafür muss das Laubholz entweder

  • in Hackschnitzel kleiner 2,5 cm gehackt werden oder
  • entrindet und einer Hitzebehandlung unterzogen werden (Temperatur von 56°C / Einwirk- Dauer: 30 Min über den gesamten Querschnitt) und mit der Markierung "HT" versehen werden.
Derart gehacktes oder behandeltes Holz kann - begleitet mit dem Pflanzenpass - frei transportiert und frei gehandelt werden.
Die Waldbesitzenden sind deshalb verpflichtet, das AELF zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme zu informieren, wenn Sie in der Quarantänezone entsprechende Maßnahmen mit Laubhölzern spezifizierter Pflanzen beabsichtigen.
Gemeinsam mit Ihnen suchen wir dann die für Sie beste Lösung.

Kontrollen in der Quarantänezone

Bodenkontrollen

Die optische Kontrolle von Laubbäumen mit Ferngläsern in den Beständen ist eine der wichtigsten Aufgaben des Monitorings. Dabei werden die Bäume innerhalb der Quarantänezone auf Befallsmerkmale des Käfers kontrolliert. Bei einem Verdachtsfall wird der Baum mit Hilfe einer Leiter, durch Baumkletterer oder Spürhunde kontrolliert. Sollte sich ein solcher Verdacht erhärten, werden die Grundstückseigentümer darüber informiert.
Aktuell: Bisherige, kontrollierte Verdachtsfälle waren durch mechanische Rindenschädigung oder anderen Insekten, wie zum Beispiel durch Blausieb, geschädigt und daher ALB-negativ.

Pheromonfallen

In Pheromonfallen werden ALB-Käfer zu Monitoringzwecken gefangen.Zoombild vorhanden

In Pheromonfallen werden ALB-Käfer zu Kontrollzwecken gefangen (© AELF WM, Ruth Haag)

Zur Kontrolle von fertig entwickelten Käfern können Lockstofffallen (Pheromonfallen) verwendet werden. Die in der Falle enthaltenen Duftstoffe (Pheromone) locken Weibchen des Asiatischen Laubholzbockkäfers an. Die angelockten Käfer können sich an der mit Antihaftsubstanz beschichteten Oberfläche nicht festhalten und werden in einem Behälter aufgefangen. Eine Ausrottung nur mithilfe der Fallen ist nicht möglich, sie können aber einen Hinweis auf vorhandene Käfer liefern.

In den Jahren 2017 und 2018 wurden in den der Befallszone zugewandten Waldflächen je zwanzig Pheromonfallen aufgehängt. In dieser Zeit wurden sie in regelmäßigen Abständen auf Käferfänge untersucht und neu mit Pheromonstoffen bestückt. Über den Winter wurden sie abgehängt und für den neuen Einsatz im nächsten Jahr gereinigt. In beiden Jahren wurden keine ALB-Käfer in den Fallen gefangen.

Aktuell: Von Anfang Juni bis Anfang November 2019 werden wieder Pheromonfallen in den Waldflächen aufgehängt und regelmäßig auf Fänge des Asiatischen Laubholzbockkäfers untersucht.

ALB-Spürhundeteams

Bitte ein Spürhundeteam: ALB-Fachkraft Ruth Haag mit Mia (l.) und Försterin Silke Hartmann mit Brezel (© AELF WM, C. Geyer)Zoombild vorhanden

ALB-Fachkraft Ruth Haag und Försterin Silke Hartmann mit ihren Hunden (© AELF WM, C. Geyer)

Speziell auf das Geruchsbild des ALB-Käfers geschulte Hunde können den Käfer in allen Entwicklungsstadien auch in dem Holz erschnüffeln. Daher sind diese Spürhundeteams eine wichtige Ergänzung zu Bodenkontrollen.

Eingesetzt werden ALB-Spürhunde zum Beispiel zur Kontrolle befallsverdächtiger Bäume und gefällter oder abgebrochener Hölzer, zur Überprüfung von Verjüngungen oder zur Überprüfung von Lieferungs- und Verpackungsholz aus Befallsländern.

Aktuell: Zur Unterstützung der Kontrollen werden die beiden ALB-Spürhundeteams des AELF Weilheim eingesetzt. Revierleiterin Silke Hartmann mit Hündin Brezel und ALB-Fachkraft Ruth Haag mit Hündin Mia überprüfen zum Beispiel Verdachtsbäume und –material auf Waldflächen.

Baumkletterer

Baumkletterer zur Baumkontrolle auf ALB-Befall

Baumkletterer zur Baumkontrolle auf ALB-Befall.

Wenn bei den Bodenkontrollen verdächtige Stellen am Baum entdeckt werden, die auf einen möglichen Befall hindeuten und vom Boden aus nicht einsehbar sind, werden Baumkletterer eingesetzt. Gesichert mit Seile können sie bis in den oberen Kronenbereich der Bäume gelangen und die Verdachtsstellen aus der Nähe überprüfen. Zudem werden Baumkletterer zu flächendeckenden Kontrollen in der Nähe der Befallszone eingesetzt.

Im Frühjahren 2018 und 2019 wurden circa 4 Hektar Wald im Umgriff der Befallszone von Baumkletterern kontrolliert. Dabei wurde kein ALB-Befall entdeckt.

Aktuell: Die nächsten Baumkletterkontrollen werden Januar bis April 2020 durchgeführt.

Ansprechpartner

Felix Bierling
AELF Weilheim i.OB
Bahnhofstraße 16, 82418 Murnau
Telefon: 0881 994-2123
Fax: 0881 994-2129
Mobil: 0173 8931010
E-Mail: alb@aelf-wm.bayern.de

ALB-Hotline der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft
Tel.: 08161 71-5730
E-Mail: ALB@lfl.bayern.de
Internet: Externer Link

Weitere Informationen zum ALB in Bayern