Fachstelle Schutzwaldmanagement

Schutzwald
Ein neuzeitliches Schutzwaldmanagement erfasst zunächst alle sanierungs- und/oder pflegenotwendigen Schutzwaldbereiche, bewertet den Zustand der Schutzwälder und plant gegebenenfalls Sanierungsmaßnahmen. Künftig wird verstärkt auch die frühzeitige Schutzwaldpflege zur Vermeidung von teuren Sanierungsfällen berücksichtigt werden.
Um vor Beginn konkreter Sanierungsprojekte Prioritäten festlegen zu können, erheben wir detaillierte Informationen über das Gefährdungspotential aus den betreffenden Schutzwaldbereichen. Bei der Erfassung und Bewertung der Naturgefahren arbeiten wir intensiv mit den Behörden der Umweltverwaltung zusammen.
Der örtliche Zuständigkeitsbereich unserer Fachstelle Schutzwaldmanagement umfasst die drei Landkreise Garmisch-Partenkirchen, Bad Tölz-Wolfratshausen und Miesbach.

Fachstelle Schutzwaldmanagement am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim i. OB

Bahnhofstraße 16
82418 Murnau
Tel.: 0881 994-2111
Fax: 0881 994-2129
E-Mail: poststelle@aelf-wm.bayern.de

Aufgaben und Zuständigkeiten

Derzeit betreut unsere Fachstelle in ihrem Zuständigkeitsbereich rund 5.700ha Sanierungsflächen in den Wäldern aller Besitzarten.

Im Staatswald werden die von der Fachstelle geplanten Maßnahmen durch die Betriebe des Unternehmens Bayerische Staatsforsten AöR im Rahmen der besonderen Gemeinwohlfunktionen umgesetzt. Die Aufwendungen der Bayerischen Staatsforsten werden dabei von der Forstverwaltung erstattet. Im Privat- und Körperschaftswald erfolgt die gesamte Abwicklung der Sanierungsmaßnahmen durch die Forstverwaltung.

Wichtiger Partner ist die Wasserwirtschaftsverwaltung, die neben der Wildbachverbauung auch für die technische Lawinenverbauung zum Objektschutz von Siedlungen, Verkehrswegen und Infrastruktureinrichtungen zuständig ist. Der Zuständigkeitsbereich der Forstverwaltung erstreckt sich auf alle biologischen Sanierungsmaßnahmen und auf Verbauungen ohne Objektschutzfunktion zum unmittelbaren Schutz von Waldflächen.