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Einzelbetriebliche Investitionsförderung - Antragsstellung ab sofort wieder möglich
Die förderfähigen bzw. nicht förderfähigen Baumaßnahmen sind wesentlich dieselben wie in der alten Richtlinie geblieben. Ebenso wenig haben sich die jeweiligen Anforderungen und Bedingungen für eine zuwendungsfähige Baumaßnahme verändert. Für bauliche Investitionen gilt damit weiterhin ein einheitlicher Fördersatz von 20 Prozent. Wichtige Änderungen gibt es dagegen beim Auswahlverfahren. Um gezielter vorrangige Projekte fördern zu können, wurde die Punktebewertung angepasst. So gibt es in der Sauenhaltung und der häufig notwendigen Umstellung auf Gruppenhaltung für entsprechende Investitionen nun drei Punkte. Zur Verbesserung des Tierschutzes werden Investitionen in der Rindermast für ein größeres Platzangebot und mehr Komfort mit zwei Punkten und Investitionen in eine verbesserte Energieeffizienz durch Wärmetauscher mit einem zusätzlichen Punkt bewertet.
Nähere Informationen am AELF Weilheim:
Herr Stemmer Tel. 0881/994-162 Frau Bauer Tel. 0881/994-131
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim i.OB
Krumpperstraße 18-20, 82362 Weilheim i.OB
Tel.: 0881 994-0 • Fax: 0881 994-111 • E-Mail: poststelle@aelf-wm.bayern.de
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