Landwirtschaft

Die vom AELF Weilheim erfasste landwirtschaftliche Fläche beträgt in den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen, Starnberg und Weilheim-Schongau ca. 80.000 Hektar.

Davon sind rund 68.000 Hektar im Dauergrünland und rund 12.000 Hektar Ackerland. In unserer Region prägen 3.134 landwirtschaftliche Betriebe die Kulturlandschaft.

Aktuelles aus eine Hand: Agrar-Informator

Titelblatt Informator

Der Agrar-Informator ist eine Broschüre, die unser Amt zusammen mit Verbänden und landwirtschaftlichen Interessensvertretungen fünfmal im Jahr herausgibt. Unter dem Motto "Aktuelles aus einer Hand" finden Sie regionale land- und forstwirtschaftliche Informationen und Termine.  

agrarinformator.de Externer Link

Meldungen

Hochwasser und Starkregen 2024
Schadensgebiete einsehen / Hilfsprogramm

Bayernkarte mit Schadensgebieten höhere Gewalt

Schadensgebiete

Unwetter Ende Mai und Anfang Juni 2024 haben in Teilen Bayerns erhebliche Schäden durch Überschwemmungen verursacht. Das "Hilfsprogramm Soforthilfe Hochwasser 2024" soll diese für Unternehmen der Landwirtschaft einschließlich Gartenbau und Fischerei teilweise ausgleichen. Die Antragstellung wird erneut geöffnet. Ebenso können weiterhin Unterlagen zu bereits gestellten Anträgen nachgereicht werden. Der neue Endtermin wird zeitnah bekannt gegeben. 

Informationen zur Antragsstellung - Staatsministerium Externer Link

Hinweise zu Hochwasserschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen - LfL Externer Link

Schadensgebiete in iBALIS einsehen: Anerkennung als höhere Gewalt

Die betroffenen Gebiete sind jetzt als anerkannte Fälle in der Feldstückskarte in iBALIS gekennzeichnet - dafür müssen Sie beim ersten Aufruf die Ebene "Schadensgebiete höherer Gewalt" in der Legende unter Ebenenauswahl hinzufügen. Für diese Flächen entfällt die Anzeige durch die Antragstellende und auch die individuelle Anerkennung. Auf anerkannten Flächen muss ein zum Mehrfachantrag angegebener Nutzungscode nicht mehr geändert werden, wenn wegen des Schadensereignisses eine andere Kultur angebaut wird.
Für Flächen mit Schäden, die nicht in diesen Gebieten liegen, sind Einzelanzeigen notwendig. Diese sind innerhalb von 15 Tagen ab dem Zeitpunkt, ab dem der Betriebsinhaber hierzu in der Lage ist, dem zuständigen AELF mitzuteilen und nachzuweisen.
Bei speziellen Fragen zu einzelnen Flächen oder Schadensfällen hilft das AELF weiter. 

Portal iBALIS Externer Link

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Finanzielle Hilfe bei Hochwasserschäden - Dokumentation mit FAL-BY

GülleAppBayern
Digitale Lösung schafft mehr Klarheit und Rechtssicherheit

Hand hält Smartphone, auf dessen Display Wörter und ein Diagramm zu sehen sind

© LfL

Die neue GülleAppBayern unterstützt Landwirtinnen und Landwirte einfach, schnell und rechtssicher dabei, wie die Ausbringung von Rindergülle ab dem 1. Februar 2025 erfolgen kann. Sie kann mit beliebigen Endgeräten (PC, Smartphone, Tablet etc.) bedient werden. Die App gibt u.a. Auskunft über alle von der bodennahen Gülleausbringung befreiten Flächen eines Betriebs oder zulässige Ausbringzeiten von Rindergülle auf Grünland. 

GülleAppBayern (für Betriebe mit Betriebsnummer und HIT-Pin) Externer Link

Pressemitteilung - Staatsministerium Externer Link